Berechtigungs-Mapping (Manual)
Startseite > Bedienungshilfen > Step 2: Anleitungen > Berechtigungs-Mapping
Das Berechtigungs-Mapping-Tool verwendet die regulären Werkzeuge, die zur Steuerung der Berechtigungen in myneva.daarwin genutzt werden. Das Berechtigungssystem im Hintergrund der Software ändert sich durch die Nutzung nicht.
Der Vorteil ist, dass mithilfe dieses Werkzeuges automatisch Berechtigungen an mehreren Stellen im Programm vergeben werden können, ohne diese manuell bedienen zu müssen. Kunden-Admins können so im Alltag die Berechtigungen der Mitarbeiter*innen steuern, ohne das Berechtigungssystem selbst steuern zu müssen.
Wir empfehlen Bestandskunden jedoch nur dann die Nutzung, wenn Sie sich grundsätzlich noch einmal mit ihrem eingestellten Berechtigungssystem befassen wollen. Die Umstellung und vorangehende Analyse ist unter Umständen recht aufwändig. Bitte ziehen Sie dazu unsere Consultants hinzu.
Inhalt
Workflow |
---|
Die Logik ist simpel: Die Berechtigungen von Mitarbeitenden ergibt sich, sobald hinterlegt, automatisch anhand ihrer Kombination(en) aus Einsatzorten und organisatorischen Tätigkeiten. Beides wird im Arbeitsvertrag hinterlegt.
Beispiel:
Mustermann, Bernd hat
Einsatzort “Wohngruppe Regenbogen”
und
Organisatorische Tätigkeit “Erzieher”
ergibt
bestimmte, zuvor zusammengestellte Berechtigungen (alle, die er benötigt, um seinen Dienst in dieser Einrichtung zu verrichten).
Bestandteil 1: Arbeitsvertrag |
---|
Bei der Anlage eines MA-Datensatzes oder später bei Veränderungen können Sie über zwei Angaben die Berechtigungen steuern.
Organisatorische Tätigkeit:
Diese frei durch Kunden anpassbare Liste wird ausschließlich für die Berechtigungssteuerung verwendet. Die bisherige Möglichkeit bereits Tätigkeiten zu vergeben über die MA-Akte → Dienstliches bleibt davon unberührt und kann wie gewohnt verwendet werden. Dadurch können Sie bei den organisatorischen Tätigkeiten Werte wie bspw. Erzieher, Erzieher mit Dienstplanverantwortung, Erzieher mit Medikationsausgabeberechtigung etc. hinterlegen, um die Vergabe der Berechtigungen wirklich passgenau steuern zu können.
Einsatzorte
Die zweite Angabe, die benötigt wird, ist mindestens ein Einsatzort. Wenn MA in mehreren Einsatzorten tätig sind, bekommen diese alle Berechtigungen aus allen betroffenen Mappings zugeordnet. Die Einsatzorte werden in den Arbeitszeitvorgaben des AVs hinterlegt. Prinzipiell funktionieren alle Vorgaben hier gleich, im Beispiel ist die vereinfachte Vorgabe Reine Dienstortzuordnung ausgewählt.
Wählen Sie die Berechnungsart Reine Dienstzuordnung aus.
Bestandteil 2: Berechtigungs-Mapping |
---|
Im Berechtigungs-Mapping können dann für jede Kombination aus organisatorischer Tätigkeit und Einsatzorten die entsprechenden Regeln hinterlegt werden. Es müssen nur die entsprechenden Kombinationen eingegeben werden, die in einer Organisationseinheit benötigt werden.
Das Berechtigungs-Mapping finden Sie unter Einstellungen → Sicherheit → Berechtigungen. Die Verwendung muss über eine Checkbox aktiviert werden.
Folgende Berechtigungen können vergeben werden:
Alle Berechtigungsgruppen inklusive individueller Berechtigungen für Dienstbücher
Datensatzberechtigungen (indirekt über Berechtigungsgruppen)
Freischaltung von WIN- und/oder WEB-Zugang
Auswahl der WEB-Navigation
Vergabe von Medikationen für alle Klienten in beliebigen Organisationen
Vergabe von medizinischer Verantwortung in beliebigen Organisationen
Die einzelnen Eingabeorte in den Mapping-Regeln:
1 Organisatorische Tätigkeit für die Mapping-Regel auswählen
2 Dienstort für die Mapping-Regel auswählen
3 Vorgeben, welcher Softwarezugang bei dieser Kombination ermöglicht werden soll
4 Vorgeben, welche Web-Navigation (falls mehrere vorhanden) für diese Kombination vergeben werden soll
5 Alle benötigten Berechtigungsgruppen auswählen, die für die Arbeit mit dieser Kombination notwendig sind (inklusive bspw. Berechtigungen für bestimmte Tagebücher). Diese müssen zuvor im Modul Berechtigungen > Berechtigungsgruppen hinterlegt sein.
6 Vorgeben, in welchen Organisationen jemand mit dieser Kombination Medikamentenausgaben durchführen darf bzw. medizinisch verantwortlich ist.