Das ist neu in Version 896
Pflegedokumentation:
Im Einrichtungsstamm (Menüpunkt: “System - Unternehmen - Einrichtungen”) wurde im Segment “Pflege - Intervalle, Freigaben” die Option “Min. QN für BTM abzeichnen” implementiert. Hier kann optional festgelegt werden, ab welchem Qualifikationsniveau die Abzeichung von BTM möglich ist. Das Qualifikationsniveau wird im Qualifikationsstamm bei den entsprechenden Qualifiaktionen bzw. Funktionen - in Abhängigkeit davon, was in den Installationsparametern (Menüpunkt: "System - Unternehmen - Installationsparameter - Reiter: Zeiterfassung/Lohnexport/Bewerber) definiert ist - hinterlegt (Menüpunkt: “Dienstplan- Personal - Qualifikationen”). Als BTM zählen dabei die Medikamente, die im Medikamentenstamm (Menüpunkt: “Pflegedoku - Stammdaten - Medikation - Medikamente”) den Haken “Betäubungsmittel” haben.
Verbindliche Einführung der Abrechnung mit der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR)
Mit dem Rundschreiben bpa-regional vom 20.12.2022 wurden Sie über die Übergangsregelung zum Beschäftigtenverzeichnis in der ambulanten Pflege (BeVaP) informiert. Nach § 293 SGB V wäre die Einführung und Umsetzung der LBNR schon zum 01.01.2023 notwendig gewesen. Dieser Termin wurde auf den 01.10.2023 verschoben, so dass Abrechnungen ab diesem Zeitpunkt nur noch dann sicher möglich sind, wenn für jeden Mitarbeitenden dann die „echte“ LBNR hinterlegt ist.
Die bisher noch mögliche Eingabe einer Dummy-Nummer für die Beschäftigten wird dann ggf. zur Zurückweisung der Rechnungen führen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das mit der Umsetzung beauftragt wurde: www.bevap-bund.de.