Update Informationen Update 894
- 1 Neue Versionsnummer im Datenträgeraustausch nach SGB XI ab 07/2023
- 2 Neue Gebührenpositionsnummer für Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in der Tagespflege
- 3 Neue Gebührenpositionsnummer für Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in der ambulanten Pflege und in Betreuungsdiensten
- 4 Neue dakota-Version ab Oktober 2023 (betrifft alle Versorgungsformen und Einrichtungen)
- 5 Das ist neu in Version 894 (Auszug):
Allgemeine Informationen:
Neue Versionsnummer im Datenträgeraustausch nach SGB XI ab 07/2023
Ab dem 01.07.2023 wird eine neue Versionsnummer (5) für den Versand von Abrechnungsdaten nach SGB XI an die Pflegekassen verlangt. myneva.heimbas berücksichtigt das ab Patch 894. Sollten Sie Rechnungsdaten versenden, die nicht dieser Versionsnummer entsprechen, so ist mit einer Ablehnung seitens der Pflegekasse zu rechnen. Stellen Sie sicher, dass vor Erzeugen des Datenträgeraustauschs in myneva.heimbas Patch 894 oder größer installiert ist (Der Patchstand wird Ihnen am linken oberen Rand angezeigt, z.B. 3.09.894.nnnnxxx)
Neue Gebührenpositionsnummer für Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in der Tagespflege
Die bisherige Positionsnummer 10 99 0 99 ist mit 10 07 0 10 zu ersetzen!
Starten Sie das Programm „Leistungen“, wählen den passenden Leistungskatalog und öffnen die Leistungen, die Sie für die Berechnung von Entlastungsleistungen verwenden, zur Bearbeitung. Im Bereich „Maschinelle Abrechnung“ -> „SGB XI“ ändern Sie den Eintrag Vergütungsart „99“ in „07“, den Eintrag „Schlüssel Leistung“ von „99“ in „10“. Die Qualifikation bleibt unverändert. Speichern Sie Ihre Änderungen.
Führen Sie den Datenträgeraustausch erst nach Durchführung der beschriebenen Änderungen durch!
(Weitere Informationen finden Sie auch hier: Technische Anlage 3, §105 SGB XI -> https://gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/pflege/technische_anlagen_aktuell_2/TA3_5.4_20220825_oA.pdf)
Neue Gebührenpositionsnummer für Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in der ambulanten Pflege und in Betreuungsdiensten
Die bisherige Positionsnummer 10 99 0 99 ist mit 10 07 0 30 zu ersetzen!
Starten Sie das Programm „Leistungen“, wählen den passenden Leistungskatalog und öffnen die Leistungen, die Sie für die Berechnung von Entlastungsleistungen verwenden, zur Bearbeitung. Im Bereich „Maschinelle Abrechnung“ -> „SGB XI“ ändern Sie den Eintrag Vergütungsart „99“ in „07“, den Eintrag „Schlüssel Leistung“ von „99“ in „30“. Die Qualifikation bleibt unverändert. Speichern Sie Ihre Änderungen.
Führen Sie den Datenträgeraustausch erst nach Durchführung der beschriebenen Änderungen durch!
(Weitere Informationen finden Sie auch hier: Technische Anlage 3, §105 SGB XI -> https://gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/pflege/technische_anlagen_aktuell_2/TA3_5.4_20220825_oA.pdf)
Neue dakota-Version ab Oktober 2023 (betrifft alle Versorgungsformen und Einrichtungen)
Ab dem 01.10.2023 wird der Einsatz der neuen dakota.le-Version 7.4_2 zwingend notwendig. Ohne die genannte Version wird ein Rechnungsversand im Rahmen des Datenträgeraustauschs nicht mehr möglich sein. Setzen Sie sich zur Installation mit Ihrem myneva.heimbas-Support in Verbindung. Beachten Sie, dass Ihnen die neue Programmversion im Rahmen Ihres Softwarevertrags kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, die Installation nach Aufwand zur Abrechnung kommt.
Das ist neu in Version 894 (Auszug):
Pflegedokumentation:
Im Einrichtungsstamm kann nun für jeden Punkt der Tagesstruktur ein Gültig-bis-Datum gesetzt werden. Nicht mehr benötigte Punkte können somit aus der Tagesstruktur ausgeblendet werden.