Anpassung Leistungszuschläge zum 01.01.2024


Anpassung von Leistungszuschlägen zum 01.01.2024

Folgen Sie dem Pfad: System -> Unternehmen -> Leistungsschemen.

  1. Wählen Sie Ihren Kontenplan (normalerweise SKR45) und das entsprechende Land aus.

  2. Klicken Sie auf die Lupe und wählen Sie den relevanten Leistungskatalog für die Abrechnung der vollstationären Pflege aus.

  3. Wechseln Sie zum Reiter "Erweitert I".

  4. Unten links finden Sie die Überschrift "Leistungszuschlag nach §43c SGB XI ab 2022".

  5. Fügen Sie eine Neuanlage unter dem Punkt "ab Periode" mit dem Datum 01.2024 hinzu und bestätigen Sie mit "Okay".

  6. Wählen Sie unter dem Punkt "Grundlage" die Option "Vollstationäre Pflege" aus.

  7. Klicken Sie auf das weiße Blatt neben der Überschrift und legen Sie fest, ab welchem Monat welcher Entlastungsbetrag (in %) für den stationären Aufenthalt gelten soll.

  8. Nachdem Sie alle relevanten Werte für 2024 eingetragen haben, wird das Programm diese automatisch ab dem 01.01.2024 aktualisieren.