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Arbeitszeitvorgaben (Arbeitsverträge)

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Startseite > Bedienungshilfen > Step 2: Anleitungen > Arbeitsverträge > Arbeitszeitvorgaben

Bislang werden hier nur die bisherigen Änderungen im Rahmen des Zeitwirtschaft-Upgrades 2023 beschrieben. Eine komplette Anleitung des Moduls folgt.

Die Arbeitszeitvorgaben legen fest, wie viele Stunden ein/e Mitarbeiter*in zu leisten hat und wie bei Krankheit oder Urlaub mit den entsprechenden Soll- bzw. Vorgabe-Werten umgegangen werden soll.

Bisherige Veränderungen:

Es gibt nun nur noch zwei Arbeitszeitvorgaben:

  • Die Standard-Vorlage ermittelt ganz normal anhand des hinterlegten Soll-Stundenvolumens ganz normal für jeden Arbeitstag die zu erbringenden Soll-Stunden, so dass das Stundenkonto immer aktuell ist.

    • Die Standard-Vorlage hieß ehemals Aus Diensten, die Informationen hinsichtlich der Diensterfassung, sind nun allerdings in die Arbeitszeitquellen verschoben worden.

    • Es ist jedoch immer noch möglich, in der Standard-Vorlage DZUZ-Regel zu hinterlegen, so dass von nun an unterschiedliche Regeln für Vorgabewerte und Ist-Zeit-Erfassungen möglich sind

  • Die Schulsekretariatsregel weicht insofern davon ab, dass sie das zu erbringende Stundenvolumen für jeden regulären Arbeitstag addiert und auf die Schultage verteilt, so dass hier höhere Arbeitszeitvorgaben für einen Arbeitstag ausgegeben werden, um die Schulferien auszugleichen.

Die Funktionen und Felder der beiden Vorgaben sind ansonsten nahezu identisch geblieben.

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