Die Berechnungsart für die Berechnung von Arbeitszeitvorgaben kann aufgrund der Schulsekretariatsregel erfolgen.
Die Vorgabe wird anhand der Schulsekretariatsregel errechnet, die Ist-Zeiten anhand von Diensten ermittelt. Dabei werden Vorgabezeiten, die in den Schulferien erbracht werden, anteilig auf die restlichen Zeiten umlegt.