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Stammdaten Betreuungsdienst

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Frage: Welche Änderungen bezogen auf die Pflegesachleistungen muss ich ab 2024 berücksichtigen?

Antwort: Änderung Pflegesachleistungen ab 2024

Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht werden. Auch der Betrag für Sachleistungen wird dann um 5 % angehoben.

Die Änderungen für die Pflegesachleistungen können Sie selbst im System in den Leistungsschemen hinterlegen: Starten Sie das Programm „System -> Unternehmen -> Leistungsschemen“, wählen den passenden Kontenplan und das Land.

Selektieren Sie über die Lupe den betreffenden Katalog der Leistungskennung aus (hier: “SKR 45 Betreuungsdienste Deutschland“).

Gehen Sie auf den Reiter „Erweitert I“ und wählen Sie dort die Pflegekasse als Kostenträger und die Grundlage des § 36 aus und klicken Sie auf die Schaltfläche „Historik“

Stellen Sie im Folgedialog nochmals Kostenträger und Grundlage ein und legen einen neuen Historikeintrag an.

Bei „gültig ab“ hinterlegen Sie den 01.01.2024  und nehmen bei den jeweiligen Pflegegraden die zugehörigen Einträge für Beträge der Sach- und Geldleistung vor, die ab dem 01.01.2024 gelten.

Schließen Sie dieses Fenster und wiederholen die Schritte für den „Sonstigen Kostenträger“.

 Abschließend speichern Sie Ihre Eingaben (Button oben links).

Sollten Sie auch den §45a nutzen, wiederholen Sie die Schritte bitte für die Pflegekasse in den folgenden beiden Grundlagen (Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a bzw. Pflegesachleistungen nach § 36 in Verbindung mit § 45a) und hinterlegen dort die betreffenden Beträge.

Diese Einstellungen müssen nur einmal hinterlegt werden und gelten dann einrichtungsübergreifend.

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