Titel: | Bundespflegestatistik ambulanter Dienst | |
Kontakt: | myneva Deutschland GmbH | |
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Datum: | 31. Januar 2022 | |
Beschreibung: | Dieses Dokument beschreibt, wie die für die Bundespflegestatistik erforderlichen Daten in myneva.heimbas ermittelt werden können. Hinweis: |
1 Bundespflegestatistik
Seit 1999 wird alle zwei Jahre die Bundespflegestatistik von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zu Angebot und Nachfrage pflegerischer Versorgung in Deutschland erhoben.
Grundlage ist die Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung-PflegeStatV) vom 24.11.1999 (BGBl. I S. 2282).
Die Einrichtungen sind demnach zur Auskunft verpflichtet.
2 Voraussetzungen
Zur Ermittlung der Daten aus myneva.heimbas sind zunächst einige Einstellung Voraussetzung.
2.1 Parameter
Um die Parameter zu öffnen, wählen Sie Ambulanter Dienst → Bundespflegestatistik → Parameter.
Wählen Sie die folgenden Einstellungen:
2.2 Einrichtungsstamm
Um den Einrichtungsstamm zu öffnen, wählen Sie System → Unternehmen → Einrichtungen.
(1) Klicken Sie in der Navigationsleiste (links) auf Bundespflegestatistik.
(2) Setzen Sie die entsprechenden Haken bei Art des Pflegedienstes.
2.3 Personalakte
Um Mitarbeiter-Daten zu ändern, wählen Sie Dienstplan → Personal → Personalakte.
(1) Klicken Sie in der Navigationsleiste (links) auf Bundespflegestatistik.
(2) Setzen Sie den Haken bei in Bundespflegestatistik berücksichtigen.
3 Datenexport
Um die für die Bundespflegestatistik erforderlichen Daten zu ermitteln, starten Sie nun einen Datenexport.
Wählen Sie dazu: Ambulanter Dienst → Bundespflegestatistik → Export.
Es öffnet sich ein Übergabe-Fenster:
(1) Wählen Sie Zutreffendes aus und ändern ggf. den Stichtag.
(2) Klicken Sie auf OK.
Die Daten werden im PDF und CSV-Format in Ihrem Zielverzeichnis erstellt.