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Berechnungsart Schulsekretariatsregel

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Die Berechnungsart für die Berechnung von Arbeitszeitvorgaben kann aufgrund der Schulsekretariatsregel erfolgen.

Die Vorgabe wird anhand der Schulsekretariatsregel errechnet, die Ist-Zeiten anhand von Diensten ermittelt. Dabei werden Vorgabezeiten, die in den Schulferien erbracht werden, anteilig auf die restlichen Zeiten umlegt.

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