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Allgemeine Informationen:

Neue Versionsnummer im Datenträgeraustausch nach SGB XI ab 07/2023

Ab dem 01.07.2023 wird eine neue Versionsnummer (5) für den Versand von Abrechnungsdaten nach SGB XI an die Pflegekassen verlangt. myneva.heimbas berücksichtigt das ab Patch 894. Sollten Sie Rechnungsdaten versenden, die nicht dieser Versionsnummer entsprechen, so ist mit einer Ablehnung seitens der Pflegekasse zu rechnen. Stellen Sie sicher, dass vor Erzeugen des Datenträgeraustauschs in myneva.heimbas Patch 894 oder größer installiert ist (Der Patchstand wird Ihnen am linken oberen Rand angezeigt, z.B. 3.09.894.nnnnxxx)

Neue Gebührenpositionsnummer für Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in der Tagespflege
Die bisherige Positionsnummer 10 99 0 99 ist mit 10 07 0 10 zu ersetzen!

Starten Sie das Programm „Leistungen“, wählen den passenden Leistungskatalog und öffnen die Leistungen, die Sie für die Berechnung von Entlastungsleistungen verwenden, zur Bearbeitung. Im Bereich „Maschinelle Abrechnung“ -> „SGB XI“ ändern Sie den Eintrag Vergütungsart „99“ in „07“, den Eintrag „Schlüssel Leistung“ von „99“ in „10“. Die Qualifikation bleibt unverändert. Speichern Sie Ihre Änderungen.

Führen Sie den Datenträgeraustausch erst nach Durchführung der beschriebenen Änderungen durch!

(Weitere Informationen finden Sie auch hier: Technische Anlage 3, §105 SGB XI -> https://gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/pflege/technische_anlagen_aktuell_2/TA3_5.4_20220825_oA.pdf)

Neue Gebührenpositionsnummer für Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in der ambulanten Pflege und in Betreuungsdiensten

Die bisherige Positionsnummer 10 99 0 99 ist mit 10 07 0 30 zu ersetzen!

Starten Sie das Programm „Leistungen“, wählen den passenden Leistungskatalog und öffnen die Leistungen, die Sie für die Berechnung von Entlastungsleistungen verwenden, zur Bearbeitung. Im Bereich „Maschinelle Abrechnung“ -> „SGB XI“ ändern Sie den Eintrag Vergütungsart „99“ in „07“, den Eintrag „Schlüssel Leistung“ von „99“ in „30“. Die Qualifikation bleibt unverändert. Speichern Sie Ihre Änderungen.

Führen Sie den Datenträgeraustausch erst nach Durchführung der beschriebenen Änderungen durch!

(Weitere Informationen finden Sie auch hier: Technische Anlage 3, §105 SGB XI -> https://gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/pflege/technische_anlagen_aktuell_2/TA3_5.4_20220825_oA.pdf)

Neue dakota-Version ab Oktober 2023 (betrifft alle Versorgungsformen und Einrichtungen)

Ab dem 01.10.2023 wird der Einsatz der neuen dakota.le-Version 7.4_2 zwingend notwendig. Ohne die genannte Version wird ein Rechnungsversand im Rahmen des Datenträgeraustauschs nicht mehr möglich sein. Setzen Sie sich zur Installation mit Ihrem myneva.heimbas-Support in Verbindung. Beachten Sie, dass Ihnen die neue Programmversion im Rahmen Ihres Softwarevertrags kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, die Installation nach Aufwand zur Abrechnung kommtPflegedokumentation:

  • Im Einrichtungsstamm (Menüpunkt: “System - Unternehmen - Einrichtungen”) wurde im Segment “Pflege - Intervalle, Freigaben” die Option “Min. QN für BTM abzeichnen” implementiert. Hier kann optional festgelegt werden, ab welchem Qualifikationsniveau die Abzeichung von BTM möglich ist. Das Qualifikationsniveau wird im Qualifikationsstamm bei den entsprechenden Qualifiaktionen bzw. Funktionen - in Abhängigkeit davon, was in den Installationsparametern (Menüpunkt: "System - Unternehmen - Installationsparameter - Reiter: Zeiterfassung/Lohnexport/Bewerber) definiert ist - hinterlegt (Menüpunkt:  “Dienstplan- Personal - Qualifikationen”). Als BTM zählen dabei die Medikamente, die im Medikamentenstamm (Menüpunkt: “Pflegedoku - Stammdaten - Medikation - Medikamente”) den Haken “Betäubungsmittel” haben.

Verbindliche Einführung der Abrechnung mit der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR)

Mit dem Rundschreiben bpa-regional vom 20.12.2022 wurden Sie über die Übergangsregelung zum Beschäftigtenverzeichnis in der ambulanten Pflege (BeVaP) informiert. Nach § 293 SGB V wäre die Einführung und Umsetzung der LBNR schon zum 01.01.2023 notwendig gewesen. Dieser Termin wurde auf den 01.10.2023 verschoben, so dass Abrechnungen ab diesem Zeitpunkt nur noch dann sicher möglich sind, wenn für jeden Mitarbeitenden dann die „echte“ LBNR hinterlegt ist.
Die bisher noch mögliche Eingabe einer Dummy-Nummer für die Beschäftigten wird dann ggf. zur Zurückweisung der Rechnungen führen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das mit der Umsetzung beauftragt wurde: www.bevap-bund.de.

Das ist neu in Version 896 (Auszug):

Pflegedokumentation:

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