💡 Antwort:
Um eine Nachberechnung bei einer rückwirkenden Preisänderung zu erreichen muss das Programm “Aufträge ab/nachberechnen” genutzt werden.
Dabei muss Periode. Jahr (Bsp. 06.2020) eingetragen werden, ab wann die Preisänderung berücksichtigt werden soll.