Abrechnung Betreuungsdienst
Frage: Wie wird Beihilfe bei einem Kunden hinterlegt? | Antwort: ist ein Kunde Beihilfeberechtigt, wird dies in den Grundlagen beim Hauptkostenträger eingetragen. Beispiel: Die Kundin hat 70% Beihilfe
Beim Hauptkostenträger ist in dem Feld „Prozent“ der Differenzwert von 100% abzüglich Beihilfeanteil einzutragen, in dem Beispiel also 30%. Zudem muss der Haken bei “Beihilfe” gesetzt werden. Danach wird bei der Abrechnung alles bis zu den 30% dem Hauptkostenträger in Rechnung gestellt und der Rest dem Selbstzahler, der diese Rechnung dann bei der Beihilfestelle einreicht und dann eine Erstattung bekommt (oder Teilerstattung, wenn mehr beauftragt wurde, als laut Budget zur Verfügung steht). Wichtig: Soll Beihilfe auch bei Leistungen des §36 gewährt werden, ist in der Grundlage zunächst der Haken von „Deckelung von Schema übernehmen“ auf „Deckelung vom Budget übernehmen“ umzusetzen. Erst dann kann der Prozentwert hinterlegt werden. Danach muss dann noch das entsprechende Budget für den §36 angelegt werden. |
Frage: Ich habe den Benutzerhinweis erhalten, dass bei einem Kunden keine Vergütungsvereinbarung gefunden werden kann (VGV nicht gefunden). Was ist zu tun? | Antwort: In dem entsprechenden Benutzerhinweis wird Ihnen der betreffende Kunde, der betreffende Auftrag und die betroffene Auftragsgrundlage genannt. Öffnen Sie den Datensatz des genannten Kunden und überprüfen Sie folgende Punkte:
WICHTIG! Kommt ein Kostenträger bei mehreren Klienten zum Einsatz, prüfen Sie bei welchen Grundlagentypen der betreffende Kostenträger bei den anderen Kunden verwendet wird. Stellen Sie die Kostenträgergruppe nicht direkt um! Wird der Kostenträger für unterschiedliche Grundlagentypen eingesetzt, muss hier ein zweiter Kostenträger (abgegrenzt durch z.B. den Namenszusatz (privat)) angelegt werden, da ein Kostenträger immer nur einer Kostenträgergruppe zugeordnet werden kann.
|
Frage: Wie kann ich Kundenrechnungen aus dem System an einen Angehörigen/einen Betreuer eines Kunden erzeugen? | Antwort: Damit ein Angehöriger oder Betreuer die Rechnung des Klienten erhält, müssen bei den jeweiligen Angehörigen/Betreuer unter „Abrechnung“ in der betreffenden Kundenakte entsprechende Einstellungen vorgenommen werden. Soll der Angehörige/Betreuer auch als Empfänger auf der Rechnung stehen wählen Sie bitte nur die Option 1. Soll weiterhin die Adresse des Kunden auf der Rechnung stehen und diese dennoch an den Angehörigen/Betreuer gehen, wählen sind 1. Und 2. als Option zu wählen. Wenn der Kunde dazu trotzdem noch eine Kopie der Rechnung bekommen soll, tragen Sie bitte bei 3. Zusätzlich die eine 1 ein. Dies funktioniert ausschließlich für die Rechnung des Selbstzahlers. Bei Privatversicherten können Sie unter dem Punkt „Weiterleitung“ des sonstigen Kostenträgers bei den betreffenden Grundlagen die Adressdaten des Angehörigen/Betreuers hinterlegen. Achtung: Dann stehen diese Adressdaten auch im Adressfeld der Rechnung. Ein Rechnungsvorblatt ist bei Rechnungen an den sonstigen Kostenträger aus heimbas nicht möglich. |
Frage: Bei einem Kunden ist ein abweichender Preis hinterlegt. Wie kann ich diesen wieder auf den in der Vergütungsvereinbarung hinterlegten Preis umstellen? | Antwort: Gehen Sie in den betreffenden Auftrag des entsprechenden Kunden und wählen Sie den Reiter “abweichende Preise”. Selektieren Sie die Leistung, bei der der abweichende Preis beendet werden soll und erzeugen Sie einen neun Eintrag mit gewünschtem Datum (hier 01.09.2022) und lassen Sie das Feld “Preis” leer. Abschließen bestätigen Sie das Dialogfenster mit “OK” und speichern Sie Ihre Eingaben.
|
Frage: Wie hinterlege ich Beihilfe? | Antwort: Beihilfe kann grundsätzlich an 2 verschiedenen Stellen hinterlegt werden. Direkt beim Kostenträger im Stamm unter dem Punkt "Beihilfe (%)", kann der Prozentsatz einfach eingetragen werden. Achtung: Hier wird nun bei allen Aufträgen, in denen der Kostenträger eine Rolle spielt, für alle Zeiträume die Beihilfe gezogen.
Um besser differenzieren zu können, kann die Beihilfe auch im jeweiligen Auftrag hinterlegt werden. Gehen Sie in den Auftrag und auf den Reiter Einstellungen. Dort hinterlegen Sie nun die Beihilfe als Deckelung für den betreffenden Kostenträger. Haben Sie eine Beihilfeleistung im System, können Sie diese dort verwenden.
|
Frage: Wie funktioniert die Margenbestimmung in der Einsatzübersicht der Kunden? | Antwort: Marge = (Erlöse – Löhne) / Erlöse * 100 Erlöse = in Vergütungsvereinbarung hinterlegter Preis je Leistungseinheit x abzurechnende Einheiten – ggf. vorhandene KULANZ KULANZ entsteht, wenn das individuelle Budget überschritten wird und die betreffende Grundlage nicht korrekt eingestellt ist, so dass heimbas niemanden findet, dem der überschüssige Betrag komplett in Rechnung gestellt werden kann (es fehlt z.B. der Selbstzahler oder beim Selbstzahler wurde ein Maximalbetrag hinterlegt und auch dieser wird überschritten). Löhne = Stundenlohn gemäß der den Mitarbeitenden zugeordneten Lohnliste x Anzahl der Einheiten aus den Einsätzen + Betrag laut Prozentsatz Lohnnebenkosten aus der Tarifgruppe des in den jeweiligen Einsätzen hinterlegten MA ACHTUNG! Gibt es unbesetzte Einsätze weicht für diese Einsätze die Berechnung der Löhne von der Standardberechnung ab. Löhne für unbesetzte Einsätze = Stundenlohn gemäß der Lohnliste mit dem Haken „Standardlohnliste bei Margenberechnung“ x Anzahl der Einheiten Ein Aufschlag für die Lohnnebenkosten wird bei unbesetzten Einsätzen nicht gebildet, da die Tarifgruppe noch unbekannt ist. Der Rechenweg ist für die Rechnungsvorschau und die Einsatzübersicht beim Kunden identisch. |
Frage: Wie drucke ich Rechnungen erneut aus? | Antwort: um Rechnungen erneut ausdrucken, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
|