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Abrechnung

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Frage: Ich habe eine rückwirkende Preisänderung vorgenommen. Warum wird mir keine Korrekturrechnung erstellt?

💡 Antwort:

Um eine Nachberechnung bei einer rückwirkenden Preisänderung zu erreichen muss das Programm “Aufträge ab/nachberechnen” genutzt werden.
Dabei muss Periode. Jahr (Bsp. 06.2020) eingetragen werden, ab wann die Preisänderung berücksichtigt werden soll.

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