Tarifkennzeichen AC/TK festlegen
Ein Tarifkennzeichen wird im Rahmen der maschinellen Abrechnung benötigt und ist immer 7- stellig.
Die ersten vier Stellen setzen sich aus dem Abrechnungscode und dem Tarif zusammen und werden im Einrichtungsstamm im Bereich des Datenträgeraustausch hinterlegt.
Der Abrechnungscode gibt an, um welche Art von Leistungserbringer es sich handelt:
Mit dem Tarif wird das Bundesland bestimmt:
Mit den letzten drei Stellen des ACTK wird der Tarif genauer bestimmt. IdR werden hier drei Nullen als allgemeiner Schlüssel genommen. Dies reicht meist auch aus.
In der entsprechenden Vergütungsvereinbarung lassen sich allerdings weiter diese Stellen anpassen.
Im Block „Stammsatz“ im Reiter „Allgemein“ kann man die letzten drei Stellen des Kennzeichens pauschal verändern.
Allerdings gilt dies Nummer für alle Kostenträger.
Wenn eine Kasse ein eigenes, nur für sie gültiges ACTK verlangt, kann man dies ebenfalls in der Vergütungsvereinbarung im Reiter „Allgemein“ im Block „Kostenträgergruppen“ hinterlegen.
In diesem Feld muss das vollständige ACTK eingetragen werden.
WICHTIG!!! Eingabe muss mit „TAB“ oder „Enter“ bestätigt werden!
Nach dem Speichern wird ab der nächsten Abrechnung dieses ACTK gezogen.