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HR/ Zeitwirtschaft

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Wieso kann ich keine Pausenzeiten in den Arbeitszeitnachweisen erfassen?

  • Arbeitszeitnachweise sind für die Erfassung sogenannter indirekter Zeiten (z. B. Dokumentationszeiten, Teamsitzungen, Supervisionen etc.) vorgesehen. Das sind Zeiten, die zusätzlich zu erbrachten Betreuungszeiten in Form von i. d. R. Fachleistungen, erbracht werden. Damit diese nicht in die abrechenbaren Zeiten fallen, werden sie gesondert erfasst. Daher sind Pausenzeiten bei Arbeitszeitnachweisen nicht vorgesehen.

Wie kann ich unterschiedliche Erbringungsorte bei der Erfassung von Arbeitsnachweisen auswählen?

  • Für die Auswahl unterschiedlicher Erbringungsorte bei der Erfassung von Arbeitszeitnachweisen ist es erforderlich, dass bei Ihrem Arbeitsvertrag im System (Stammdaten → Mitarbeiter → Dienstliches → Arbeitsvertrag) zwei Arbeitszeitberechnungen definiert werden. Diese müssen den jeweiligen Erbringungsort/Arbeitsbereich berücksichtigen. Eine doppelte Anlage eines Mitarbeiters verfälscht diverse Auswertungen und Reports, die als Steuerungselemente genutzt werden.

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