Unsere zweite Veränderungsstufe für die Arbeitsverträge im Rahmen des Projektes UPGRADE ZUR ZEITWIRTSCHAFT bringt weitere Verbesserungen für eine klarere und eindeutige Nutzung der Arbeitsverträge mit sich. Von nun an ist nur noch ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem Urlaubskontingent pro Mitarbeiter*in möglich. Die bisherigen AV-Orte werden als Einsatzorte innerhalb eines Arbeitsvertrages eingegeben. Bestehende Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeitenden sind weiterhin auch parallel gültig, werden aber ebenfalls mit der neuen Struktur angezeigt. Parallel gültige AVs können jedoch nicht mehr bearbeitet/ gespeichert werden. Es kann lediglich ein Enddatum eingegeben werden.
Die einzelnen, neuen Funktionen im Überblick:
Es ist nur noch ein gültiger AV mit Urlaubskontingent möglich
Bestehende Arbeitsverträge bleiben davon unberührt und können nach und nach bei Veränderungen auf einen Arbeitsvertrag umgestellt werden
In AVs können beliebig viele Einsatzorte angegeben werden
Für jeden Einsatzort kann ein prozentualer Anteil der Arbeitszeitvorgabe definiert werden
Im Arbeitszeitkonto wird eine Gesamtanzeige und jeweils eine eigene Anzeige für jeden Einsatzort angezeigt
Einsatzorte greifen von nun anstatt der AV-Orte in den Datensatzberechtigungen (falls so eingestellt)