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Ab dem 01.07.2023 gelten die neuen Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigem nach Pflegegraden ( Siehe § 113c ) Diese müssen Sie im Vorfeld im heimbas-Programm hinterlegen.
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Ab dem 01.07.2023 gelten die neuen Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigem nach Pflegegraden ( Siehe § 113c ) Diese müssen Sie im Vorfeld im heimbas-Programm hinterlegen.
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